Die NORMA Group SE ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 30. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 29. Juni 2025 (einschließlich) zu jedem zulässigen Zweck eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder – falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der NORMA Group SE zu erwerben. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck zu verwenden. Das Erwerbsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien ist dabei in bestimmten Fällen ausgeschlossen.

Die NORMA Group SE ist ermächtigt, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten, wie Put-Optionen, Call-Optionen, Terminkäufen oder einer Kombination dieser Instrumente, zu erwerben und entsprechende Derivatgeschäfte abzuschließen. Der Erwerb von Aktien unter Einsatz von Derivaten ist auf eine Anzahl von Aktien beschränkt, die einen anteiligen Betrag von 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt.

Die Finanzierungsverträge einschließlich der Verträge über die Schuldscheindarlehen der NORMA Group enthalten marktübliche Change-of-Control-Klauseln. Im Falle einer Übernahme durch einen Dritten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die NORMA Group sich dann nicht mehr zu ähnlich günstigen Konditionen finanzieren könnte.

Die Vorstandsdienstverträge von Herrn Dr. Schneider (aus dem Vorstand am 31. Dezember 2022 ausgeschieden) und Herrn Dr. Klein (aus dem Vorstand am 30. April 2023 ausgeschieden) sehen ein Sonderkündigungsrecht im Falle eines Kontrollwechsels vor. Hätten diese Dienstverträge aufgrund dieses Sonderkündigungsrechts geendet, hätte die Gesellschaft zum Beendigungszeitpunkt eine Abfindung in Höhe des Anderthalbfachen des Abfindungs-Caps, jedoch nicht mehr als den Wert der Vergütung für die Restlaufzeit des Dienstvertrags gezahlt. Die Vorstandsdienstverträge der heutigen Vorstandsmitglieder sehen kein derartiges Sonderkündigungsrecht oder andere Sonderrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).