18. Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Die Anschaffungskosten sowie die kumulierten Abschreibungen und Wertminderungen der immateriellen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:

             

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte

T093

Zum
1. Jan. 2023

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Währungs-effekte

Zum 31. Dez. 2023

           

438.579

 

 

 

-8.483

430.096

288.333

 

 

 

-8.541

279.792

1.879

5

-23

10

-16

1.855

44.069

662

-1.332

2

-558

42.843

59.536

 

 

 

-1.948

57.588

74.627

445

-496

 

-1.540

73.036

38.103

2.286

-2.057

 

-709

37.623

9.107

213

-1

-12

37

9.344

954.233

3.611

-3.909

0

-21.758

932.177

           

36.309

 

 

 

-963

35.346

160.089

15.535

 

 

-4.365

171.259

1.752

5

-23

 

-18

1.716

42.627

736

-1.332

 

-602

41.429

20.163

1.498

 

 

-614

21.047

55.538

3.977

-496

 

-1.219

57.800

32.122

2.218

-2.054

 

-532

31.754

7.419

613

-1

 

55

8.086

356.019

24.582

-3.906

 

-8.258

368.437

             

Entwicklung Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte (Fortsetzung)

Zum
1. Jan. 2022

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Währungs-effekte

Zum

31. Dez. 2022

           

427.440

 

 

 

11.139

438.579

277.150

 

 

 

11.183

288.333

1.911

 

-49

 

17

1.879

43.156

425

-448

123

813

44.069

56.395

 

 

 

3.141

59.536

72.408

468

 

 

1.751

74.627

35.155

2.270

 

 

678

38.103

9.326

223

-109

-123

-210

9.107

922.941

3.386

-606

0

28.512

954.233

       

34.695

 

 

 

1.614

36.309

138.999

16.331

 

 

4.759

160.089

1.774

-9

-30

 

17

1.752

41.509

813

-448

288

465

42.627

17.667

1.578

 

 

918

20.163

49.694

4.076

 

 

1.768

55.538

25.380

6.288

16

-288

726

32.122

7.663

20

-53

 

-211

7.419

317.381

29.097

-515

0

10.056

356.019

Die Buchwerte zum 31. Dezember 2023 und 2022 ergeben sich wie folgt:

     

Geschäfts- oder Firmenwerte und sonstige immaterielle Vermögenswerte
– Buchwerte

T094

 

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

394.750

402.270

108.533

128.244

139

127

1.414

1.442

36.541

39.373

15.236

19.089

5.869

5.981

1.258

1.688

563.740

598.214

Die Position „Patente und Technologie“ setzt sich zum 31. Dezember 2023 in Höhe von TEUR 2.169 aus Patenten (31. Dez. 2022: TEUR 3.744) und in Höhe von TEUR 13.067 aus Technologie (31. Dez. 2022: TEUR 15.343) zusammen. Die unpatentierten Technologien enthalten im Rahmen von Unternehmenskäufen identifiziertes spezifisches Prozess-Know-how im Produktionsablauf.

Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte enthalten Entwicklungskosten für selbst erstellte Technologien in Höhe von TEUR 5.401 (31. Dez. 2022: TEUR 5.743) sowie für selbst erstellte Software in Höhe von TEUR 470 (31. Dez. 2022: TEUR 238).

In den übrigen immateriellen Vermögenswerten sind im Wesentlichen geleistete Anzahlungen enthalten.

       

Wesentliche einzelne immaterielle Vermögenswerte

T095

Buchwerte

 

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

Restnutzungsdauer in Jahren

81.524

92.255

11

Die Veränderungen im Bereich der immateriellen Vermögenswerte resultieren neben Zu- und Abgängen und planmäßigen Abschreibungen auch aus positiven Wechselkurseffekten, insbesondere aus dem US-Dollar-Raum.

Die erwarteten Nutzungsdauern der sonstigen immateriellen Vermögenswerte stellen sich wie folgt dar:

  • Patente: 5 bis 10 Jahre
  • Kundenbeziehungen: 4 bis 20 Jahre
  • Technologie: 10 bis 20 Jahre
  • Lizenzen, Rechte: 3 bis 5 Jahre
  • Marken: unbestimmbar bzw. 20 Jahre
  • Software: 3 bis 5 Jahre

Die Entwicklung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich zusammenfassend wie folgt dar:

   

Veränderung des Geschäfts- oder Firmenwerts

T096

 

402.270

-7.520

394.750

Neben den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen im Bereich der Marken immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmbarer Nutzungsdauer in Höhe von TEUR 28.869 (2022: TEUR 29.908), die aus der 2014 erfolgten Akquisition von NDS resultieren. Für die erworbenen Marken, die im Wesentlichen die Unternehmensmarke „NDS®“ umfassen, wird aus einer Marktperspektive heraus eine unbestimmbare Nutzungsdauer angenommen, da es sich um langjährig im Markt etablierte Markennamen handelt, für die ein Ende der Nutzbarkeit nicht absehbar und damit unbestimmbar ist. Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer sind in voller Höhe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (ZGE) Amerika zugeordnet.

Die Marken mit unbestimmter Nutzungsdauer werden einem jährlichen Wertminderungstest gemäß IAS 36 auf Basis des erzielbaren Betrags entsprechend der in ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – WERTMINDERUNG NICHTFINANZIELLER VERMÖGENSWERTE beschriebenen Vorgehensweise unterzogen. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzpreisanalogie wird der Zeitwert der Marken über eine fiktive Lizenzzahlung, bezogen auf den jeweiligen aus der Planung abgeleiteten markenrelevanten Umsatz, ermittelt. Die Annahme der zukünftigen Umsätze beruht auf den Erwartungen des lokalen Managements. Für die Marke NDS wurde im Detailplanungszeitraum von fünf Jahren ein Abzinsungssatz von 7,04 % (2022: 6,75 %) sowie eine Wachstumsrate von 1,00 % (2022: 1,00 %) berücksichtigt. Im Hinblick auf den Werthaltigkeitstest der Marke NDS lagen keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung vor.

Die immateriellen Vermögenswerte sind zum 31. Dezember 2023 und 2022 unbesichert.

 

Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist den identifizierten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) der Gruppe in Übereinstimmung mit den geografischen Gebieten zugeordnet. Die Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts stellt sich wie folgt dar:

     

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment

T097

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

179.802

179.248

183.028

189.617

31.920

33.405

394.750

402.270

Die Veränderung der Geschäfts- oder Firmenwerte resultiert aus Währungseffekten.

Der erzielbare Betrag einer ZGE basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, der durch diskontierte Cashflows geschätzt wurde. Vor dem Hintergrund der Inputfaktoren, die für diese Bewertungstechnik zum Einsatz kommen, sind die ermittelten beizulegenden Zeitwerte als beizulegende Zeitwerte des Levels 3 einzustufen ANHANGANGABE 3 – ZUSAMMENFASSUNG DER WESENTLICHEN RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN – ERMITTLUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE. Die Bestimmung der künftigen Zahlungsströme basiert dabei auf der internen Unternehmensplanung, die unter Verwendung von bestimmten konzerneinheitlichen Annahmen „von unten nach oben“ (Bottom-up-Methode) aufgestellt wird und einen Zeitraum von fünf Jahren umfasst. Die Festlegung der zugrunde liegenden Parameter, wie Umsatzwachstum und Margen, erfolgt auf der Grundlage von in der Vergangenheit erlangten Sachkenntnissen, den aktuellen wirtschaftlichen Ergebnissen sowie unter Berücksichtigung von Prognosen externer Branchenexperten wie zum Beispiel vom Branchenverband VDMA, Verband der Deutschen Automobilindustrie (VDA) und dem LMC Automotive (LMCA). Die durchschnittlichen Wachstumsraten der Umsatzerlöse im Detailplanungszeitraum betragen für die ZGE EMEA 6,67 % (2022: 6,51 %), für die ZGE Amerika 8,07 % (2022: 5,66 %) und für die ZGE Asien-Pazifik 13,62 % (2022: 9,93 %). In Bezug auf die durchschnittliche EBIT-Marge im gleichen Planungszeitraum ergibt sich eine Quote von 10,32 % (2022: 9,97 %) für die ZGE EMEA, 11,36 % (2022: 11,66 %) für die ZGE Amerika und 11,55 % (2022: 11,13 %) für die ZGE Asien-Pazifik.

Zur Extrapolation von Cashflows jenseits dieses Fünfjahreszeitraums werden die nachstehend angegebenen geschätzten Wachstumsraten herangezogen. Diese Wachstumsraten übersteigen nach Einschätzung der NORMA Group nicht die langfristige Durchschnittswachstumsrate für das geografische Gebiet der jeweiligen ZGE.

Die angewandten Diskontierungssätze sind Nach-Steuer-Zinssätze und spiegeln das spezifische Risiko der jeweiligen ZGE wider. Die entsprechenden Vor-Steuer-Zinssätze betragen für die ZGE EMEA 13,62 % (2022: 12,11 %) für die ZGE Amerika 11,63 % (2022: 9,04 %) und für die ZGE Asien-Pazifik 14,04 % (2022: 12,71 %).

Der beizulegende Zeitwert, abzüglich Veräußerungskosten, wird hauptsächlich durch den Endwert (Barwert der ewigen Rente) bestimmt, der besonders sensitiv auf Veränderungen der Annahmen zur langfristigen Wachstumsrate und zum Abzinsungssatz reagiert. Beide Annahmen werden individuell für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit festgelegt. Die Abzinsungssätze basieren auf dem Konzept gewichteter durchschnittlicher Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital, WACC).

Die weiteren wesentlichen Annahmen, nach denen der beizulegende Zeitwert abzüglich Verkaufskosten bestimmt wurde, lauten wie folgt:

       

Geschäfts- oder Firmenwert nach Segment – weitere wesentliche Annahmen

T098

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,00 %

1,00 %

1,00 %

10,88 %

9,22 %

10,86 %

ZGE EMEA

ZGE Amerika

ZGE Asien-Pazifik

1,00 %

1,00 %

1,00 %

9,70 %

7,15 %

9,89 %

Die zuvor genannten Annahmen beziehen sich auf die im Rahmen der jährlichen, regelmäßig zum 30. September durchgeführten Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte.

Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die einzelnen ZGE werden für möglich gehaltene Änderungen der Schlüsselannahmen berücksichtigt. Die Sensitivitätsanalyse wurde für alle wesentlichen Einflussfaktoren isoliert vorgenommen, d. h., eine Änderung des beizulegenden Zeitwerts wird bei einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit nur durch die Reduktion oder Erhöhung des jeweiligen Einflussfaktors hervorgerufen. In keinen der ermittelten Sensitivitäten ergab sich ein Wertminderungsbedarf.

 

Wertberichtigungen sonstiger immaterieller Vermögenswerte

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine wesentlichen Wertminderungen und Wertaufholungen bei den immateriellen Vermögenswerten erfasst.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).