Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

     

Entwicklung latenter Ertragsteueransprüche und -schulden

T088

2023

2022

33.033

39.477

-2.388

-11.440

-689

3.249

-1.292

1.747

28.664

33.033

Die latenten Ertragsteueransprüche und -schulden stellen sich (ohne Berücksichtigung von Saldierungen innerhalb einzelner Steuerrechtskreise) wie folgt dar:

     

Latente Ertragsteueransprüche

T089

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

3.235

2.939

1.135

1.044

2.177

1.863

4.581

4.450

3.595

4.504

1.309

1.426

574

516

557

1.951

13.321

13.340

898

1.240

9.892

12.844

41.274

46.117

-29.806

-26.299

11.468

19.818

     

Latente Ertragsteuerschulden

T090

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

36.229

46.886

21.761

18.433

4.395

5.891

80

75

635

838

591

709

181

24

366

304

3.057

3.517

67

3

2.576

2.470

69.938

79.150

-29.806

-26.299

40.132

52.851

28.664

33.033

Zum 31. Dezember 2023 werden erstmals die geänderten Vorschriften zum Bilanzausweis von latenten Steuern auf Vermögenswerte und Schulden, die aus einem einzigen Geschäftsvorfall resultieren, angewandt. Den Einschränkungen der Änderungen auf die „Initial Recognition Exemption“ folgend, werden die latenten Steuern auf Leasingverhältnisse und auf Forderungen und Verbindlichkeiten aus ABS und Factoring auf Bruttobasis erfasst. Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die Konzernbilanz, da die latenten Steueransprüche mit den latenten Steuerschulden saldiert werden.

Latente Ertragsteueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden in der Konzernbilanz im Vergleich zu den steuerlichen Wertansätzen in dem Maße bilanziert, wie es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen verrechnet werden können. Sowohl im aktuellen Geschäftsjahr als auch im Vorjahr konnte wegen voraussichtlich in Zukunft vorliegender zu versteuernder Ergebnisse für alle abzugsfähigen temporären Differenzen ein latenter Ertragsteueranspruch angesetzt werden.

Der Konzern hat in einigen Tochterunternehmen im Jahr 2023 bzw. in den Vorjahren steuerliche Verluste erwirtschaftet. Insgesamt belaufen sich die angesetzten latenten Ertragsteueransprüche auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge für Tochterunternehmen, die im laufenden bzw. im vorangegangenen Geschäftsjahr steuerliche Verluste erlitten haben, auf TEUR 10.238 (2022: TEUR 7.260). Die steuerlichen Verluste dieser Tochterunternehmen sind im Wesentlichen auf Sondereffekte, insbesondere aufgrund von Restrukturierungen, zurückzuführen, sodass davon ausgegangen wird, dass die latenten Steueransprüche wegen voraussichtlich in Zukunft vorliegender zu versteuernder Ergebnisse realisierbar sind. Im Wesentlichen handelt es sich um unbegrenzt vortragsfähige, unverfallbare Verlustvorträge.

Die Verminderung der latenten Ertragsteueransprüche in der Position „Fremdkapitalaufnahmen“ im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Wechselkursentwicklung einer Fremdwährungsverbindlichkeit auf Ebene der NORMA Group Holding GmbH zurückzuführen.

Die Verminderung der latenten Ertragsteuerschulden in der Position „Sonstige Vermögenswerte“ im Vergleich zum Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Wechselkursentwicklung einer Fremdwährungsforderung auf Ebene der NORMA Group Holding GmbH.

Auf steuerliche Verlustvorträge werden insoweit aktive latente Steuern angesetzt, als von einer Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit auszugehen ist. Die zeitliche Nutzbarkeit der steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

     

Zeitliche Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge

T091

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

1.396

192

13.868

13.060

3.951

2.041

144.879

107.005

164.094

122.298

Die steuerlichen Verlustvorträge betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 164.094 (31. Dez. 2022: TEUR 122.298). Davon entfallen TEUR 64.072 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2022: TEUR 52.021) und TEUR 59.027 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2022: 44.479).

Die zeitliche Nutzbarkeit der davon nicht berücksichtigten steuerlichen Verlustvorträge stellt sich wie folgt dar:

     

Zeitliche Nutzbarkeit nicht berücksichtigter steuerlicher Verlustvorträge

T092

31. Dez. 2023

31. Dez. 2022

 

 

4.198

8.787

 

 

97.554

25.814

101.752

34.601

Die steuerlichen Verlustvorträge, für die keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet wurden, betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 101.752 (31. Dez. 2022: TEUR 34.601). Davon entfallen TEUR 49.968 auf deutsche körperschaftsteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2022: TEUR 14.500) und TEUR 29.398 auf deutsche gewerbesteuerliche Verlustvorträge (31. Dez. 2022: TEUR 5.936).

Die steuerlichen Zinsvorträge betragen zum 31. Dezember 2023 TEUR 10.619 (31. Dez. 2022: TEUR 0). Diese sind auf eine konzerninterne Refinanzierung zurückzuführen. Auf die steuerlichen Zinsvorträge wurden keine latenten Ertragsteueransprüche gebildet, da von einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht ausgegangen wird.

Im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen können Steuerschulden entstehen. Diese Steuerschulden wurden im Geschäftsjahr 2023 jedoch nicht angesetzt, da der Konzern die Dividendenpolitik der Tochterunternehmen bestimmen und gegen Dividendenzahlungen bei Gemeinschaftsunternehmen ein Veto einlegen kann. Der Konzern kann also die Auflösung  temporärer Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen und Gemeinschaftsunternehmen steuern. Der Vorstand geht davon aus, dass sich in  absehbarer Zukunft  keine Auflösungen ergeben werden.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).