Im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete Rechnungslegungsvorschriften

Der Konzern hat die folgenden Standards und Änderungen erstmals angewandt. Alle im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendeten Standards und Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss.

  • Änderungen an IAS 1: Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und am IFRS-Leitliniendokument 2
  • Änderungen an IAS 8: Definition von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
  • Änderungen an IAS 12: Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte und Schulden beziehen, die aus einer einzigen Transaktion entstehen

Die Änderungen betreffen die „Initial Recognition Exemption“, die nun bestimmte Transaktionen ausschließt, die zu sich ausgleichenden, gegenläufigen temporären Differenzen führen, wie Leasingverhältnisse und Schulden aus Entsorgungsverpflichtungen. Bei diesen müssen ab dem Beginn der frühesten Vergleichsperiode die latenten Steueransprüche und -verbindlichkeiten erfasst werden. Die kumulierten Auswirkungen werden als Anpassung der Gewinnrücklagen oder anderer Eigenkapitalbestandteile ausgewiesen. Die Änderungen gelten für alle anderen Transaktionen, die zu oder nach dem Beginn der frühesten dargestellten Periode eintreten.

Infolge der Änderungen erfasst die NORMA Group einen separaten latenten Steueranspruch in Bezug auf die Leasingverbindlichkeiten und eine latente Steuerschuld in Bezug auf die Nutzungsrechte. Es ergab sich jedoch keine Auswirkung auf die Konzernbilanz, da die erfassten aktiven und passiven latenten Steuern gemäß IAS 12.74 saldiert wurden.

  • Änderungen an IAS 12: Internationale Steuerreform – Säule-2-Modellregeln

Einzelne Vorschriften der am 23. Mai 2023 veröffentlichen Änderungen an IAS 12 sind infolge der am 8. November 2023 erfolgten Übernahme durch die EU grundsätzlich rückwirkend für das abgelaufene Geschäftsjahr anwendbar. Latente Steuern im Zusammenhang mit Säule-2-Modellregeln wurden nicht angesetzt.

Standards, Änderungen und Interpretationen bestehender Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind und von der Gruppe nicht vorzeitig angewendet wurden

Der IASB hat eine Reihe weiterer Verlautbarungen veröffentlicht. Der Konzern geht derzeit davon aus, das sich aus diesen, kürzlich umgesetzten Rechnungslegungsverlautbarungen sowie aus Verlautbarungen, die noch nicht umgesetzt wurden, keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der NORMA Group ergeben werden.

Legende

Diese Inhalte sind Teil des nichtfinanziellen Konzernberichts und unterlagen einer gesonderten Prüfung mit begrenzter Sicherheit („limited assurance“).